Keyss verbindet Profis mit Kunden, die Qualität schätzen! Werden Sie geprüfter Partner.

KEYSS Partner-AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Keyss Ltd. (nachfolgend „KEYSS“) und den auf der KEYSS-Plattform registrierten Servicepartnern (nachfolgend „Partner“).

Die AGB gelten für alle Partner, die über die KEYSS-Plattform Anfragen erhalten, Angebote abgeben, Aufträge abwickeln oder die Partnerfunktionen (z. B. Partner-Panel) nutzen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, sofern KEYSS ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Rolle von KEYSS

KEYSS betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Kundenanfragen im Bereich Autoschlüsselservice, Schlüsselprogrammierung, Wegfahrsperren- und Elektronikreparaturen sowie vergleichbarer fahrzeugbezogener Dienstleistungen.

KEYSS stellt ausschließlich die technische Plattform, Kommunikations- und Verwaltungsfunktionen zur Verfügung und vermittelt Kundenanfragen. Der Dienstleistungsvertrag über die konkrete Leistung kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. KEYSS ist nicht Vertragspartner des Endkunden.

3. Registrierung, Freischaltung und Partnerstatus

Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung, vollständige Angaben sowie die Freischaltung durch KEYSS voraus. KEYSS kann Partneranfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen und ist berechtigt, zusätzliche Nachweise (z. B. Gewerbenachweis, Qualifikation, Geräte-/Software-Nachweise) zu verlangen.

KEYSS unterscheidet folgende Partnertypen (Status):

  • Standard-Partner: Basiszugang und normale Sichtbarkeit.
  • Geprüfte Partner: Verifizierter Status, erhöhte Sichtbarkeit, zusätzliche Qualitätsanforderungen.
  • Premium-Partner: Bevorzugte Sichtbarkeit und/oder Exklusivgebiet, erweiterte Leistungen, ggf. monatliche Gebühr oder Sonderkonditionen.

KEYSS kann Kriterien und Leistungen der Partnerstatus anpassen. Änderungen werden dem Partner rechtzeitig mitgeteilt.

4. Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich insbesondere:

  • Dienstleistungen nur im rechtlich zulässigen Rahmen anzubieten und auszuführen.
  • Über die erforderlichen Qualifikationen, Werkzeuge, Geräte und Software zu verfügen.
  • Kunden fair, professionell und termingerecht zu behandeln sowie transparente Preise zu kommunizieren.
  • Anfragen über KEYSS zeitnah zu bearbeiten und keine irreführenden Angaben zu machen.
  • Sicherzustellen, dass er zur Ausführung am jeweiligen Fahrzeug berechtigt ist (z. B. Eigentums-/Berechtigungsprüfung des Kunden).
  • Über KEYSS vermittelte Kunden nicht außerhalb der Plattform weiter zu bedienen, um Provisionen zu umgehen (siehe 6.3).

5. Kommunikation, Plattformnutzung und Nachweis

Die Kommunikation mit Kunden erfolgt grundsätzlich über die KEYSS-Plattform (z. B. Chat). Der Partner darf bei über KEYSS vermittelten Kontakten keine direkten Kontaktdaten austauschen und keine Aufträge außerhalb der Plattform abschließen, soweit dies der Umgehung von KEYSS-Provisionen dient.

KEYSS ist berechtigt, Chatverläufe und Vorgangsmetadaten (z. B. Zeitstempel, Angebotswerte) zu speichern und auszuwerten, um Provisionen zu berechnen, Missbrauch zu verhindern und Qualitätsstandards zu sichern. KEYSS kann zur Klärung von Streitfällen oder zur Abrechnung Nachweise anfordern (z.B. Arbeitsnachweis, Foto/Protokoll, Rechnungskopie an Kunden – soweit datenschutzrechtlich zulässig).

6. Preise, Provision und Abrechnung

6.1 Preisfestlegung: Die Preisfestlegung erfolgt grundsätzlich durch den Partner. KEYSS kann Preisrahmen, Mindest- oder Höchstpreise sowie Angebotsregeln definieren.

6.2 Provisionspflicht: Für über die Plattform vermittelte Aufträge fällt eine Provision gemäß den jeweils gültigen Provisionssätzen an.

6.3 Provisionssätze: Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils gültigen Provisionsmodell von KEYSS. Die aktuell gültigen Provisionssätzen werden dem Partner im Partner-Dashboard angezeigt. KEYSS ist berechtigt, das Provisionsmodell mit angemessener Vorankündigung anzupassen.

6.4 Provision nur für vermittelte Aufträge:

  1. Eine Provision an KEYSS wird ausschließlich für Aufträge fällig, die über die KEYSS-Plattform vermittelt wurden.
  2. Als vermittelt gelten Aufträge, bei denen der Erstkontakt über die KEYSS-Plattform erfolgte oder der Kunde über KEYSS an den Partner weitergeleitet wurde.
  3. Für Kunden, die direkt zum Partner kommen (z. B. eigene Werbung, Empfehlungen, Stammkunden), fällt keine Provision an KEYSS an.
  4. Es ist dem Partner untersagt, über KEYSS vermittelte Kunden bewusst außerhalb der Plattform weiter zu bedienen, um Provisionen zu umgehen.

6.5 Abrechnung: KEYSS rechnet Provisionen/Gebühren in regelmäßigen Intervallen ab und stellt dem Partner eine Rechnung. Zahlungen erfolgen über die von KEYSS vorgegebenen Methoden (z. B. Banküberweisung, Payoneer).

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist KEYSS berechtigt, den Partnerzugang vorübergehend zu sperren, neue Anfragen zu blockieren, Mahngebühren zu erheben sowie bei wiederholtem oder erheblichem Verzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

8. Marken- und Plattformrichtlinien

Der Partner verpflichtet sich, die Marken- und Kommunikationsrichtlinien von KEYSS einzuhalten. Die Nutzung von Markenbestandteilen ist nur im Rahmen der KEYSS-Vorgaben gestattet. Nach Vertragsende ist jegliche Nutzung zu unterlassen. Bei Verstößen kann KEYSS Verwarnungen aussprechen, den Partnerstatus herabstufen oder das Vertragsverhältnis beenden.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Vertragsbeginn: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Registrierung und Freischaltung durch KEYSS.

9.2 Laufzeit und ordentliche Kündigung:

  • Standard-Partner: Teilnahme auf unbestimmte Zeit; Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.
  • Geprüfte Partner: Teilnahme auf unbestimmte Zeit; Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen möglich.
  • Premium-Partner: Mindestlaufzeit 12 Monate; automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern keine Kündigung mit 30 Tagen Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit erfolgt.

9.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. bei Provisionsumgehung, Markenmissbrauch).

9.4 Folgen der Beendigung: Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert; offene Forderungen bleiben fällig.

10. Haftung

KEYSS haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KEYSS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vegenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. KEYSS haftet nicht für die Qualität, Preise oder Durchführung der vom Partner erbrachten Leistungen.

11. Datenschutz

Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. Kundendaten dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden. Eine Nutzung zu eigenen Werbezwecken veya Weitergabe an Dritte ist untersagt.

12. Änderungen der AGB

KEYSS ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Partner rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt das Recht der Republik Türkei unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Istanbul, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


Stand: Februar 2026

Deutschlands Plattform für Autoschlüssel-Service

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